Pauschalpreise

Der Pauschalpreis ist eine für die Ausführung einer bestimmten Leistung oder eines Werkes vereinbarte Vergütung, die ohne Nachweis der exakten Mengen der ausgeführten Teilleistungen zu zahlen ist.

Ein Pauschalpreis als solcher besagt noch nichts über den Umfang der zu erbringenden und mit dem Pauschalpreis vergüteten Leistungen. Der Leistungsumfang ergibt sich nur aus der im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung.

Im Pauschalpreis nicht enthalten sind:
+ nachträgliche Änderungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs
(Ergänzungen, weitere Entwürfe und Varianten,...)
+ zusätzliche erforderliche Leistungen
(Scannen, Recherchen, Text & Bildkorrekturen,...)
+ unerwarteter, erforderlich gewordener, administrativer Mehraufwand
(Material-Teillieferungen, erhöhter Kommunkationsbedarf, Mail/Telefon/Besprechungen)
+ Lieferverzögerungen und notwendige Nachbearbeitungen durch Lieferung schlechten
Arbeitsmaterials des Kunden. (schlechte Bilder, fehlerhafte Texte,...)

Diese Leistungen sind zusätzlich zum Pauschalpreis zu vergüten.

Vorteile (+) und Nachteile (-) von Pauschalpreisen

(+) Der Kunde weiß schon zu Beginn, welchen Preis er für eine erbrachte Leistung (dessen Ergebnis er noch nicht kennt) am Ende (je nach Vertrag, mindestens bis maximal) zu vergüten hat.

(-) Der Kunde weiß nicht, aus welchen Arbeitsschritten und in welcher Arbeitszeit
die Leistung erbracht worden ist.

(-) Achtung: Ein zustande gekommener Mehraufwand durch oben genannte Faktoren
kann den Pauschalpreis erheblich erhöhen.

(-) Mit Pauschalpreisen werden Kunden angelockt - oft verbirgt sich hinter günstigen
Pauschalpreisen ein Qualitätsmangel, weil der Grafiker durch eine niedrige Preisvorgabe
sich auch enge Arbeits-, Zeit- und Kreativitätsgrenzen steckt.

(-) Die Zufriedenheit mit dem Endprodukt eines vergüteten Pauschalpreises
ist oft so groß (oder eben klein) wie der beglichene Dumping-Preis.

(-) Probleme entstehen, wenn ein Pauschalpreisvertrag nach Erbringung eines Teils der Leistungen vorzeitig beendet wird. Dann ist festzustellen, welcher Anteil der Leistungen erbracht wurde, dieser ist dann auf der Basis der Kalkulation des Pauschalpreises zu vergüten.

Häufig wird der Pauschalpreis auch als Festpreis bezeichnet, womit aber regelmäßig falsche Vorstellungen verbunden werden. Der Pauschalpreis ist mangels anderer Vereinbarung ein "Festpreis" nur in dem Sinn, dass er nicht durch unerwartete Umstände und Faktoren (siehe oben) geändert wird.

Fehl geht dagegen die Annahme, ein Pauschalpreis sei ein Festpreis in dem Sinne, dass alle oben dargestellten Änderungen oder zusätzlichen Wünsche und Aufwände des Kunden mit dem Pauschalpreis schon abgegolten seien.

Einen solchen "Festpreis" gibt es nicht. Deshalb kann der schlussendliche Gesamtpreis auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung ohne weiteres um 30 % über dem ursprünglichen Pauschalpreis liegen.