Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1. Allgemeines und Vertragsabschluss
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, sowie für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und dem Auftragnehmer, GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), Wagramer Straße 147/6/2/1, 1220 Wien. Diese AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
1.2 Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Preise, Liefermöglichkeiten und -fristen und zu erbringenden Nebenleistungen. Zwingende Abweichungen von erstellten Angeboten, bedingt durch rechtliche oder technische Gründe, bleiben ebenso wie die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung in jedem Fall vorbehalten. Grundlegend für alle Angebote ist die jeweils gültige Preisliste von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino).
1.3 Verträge kommen durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Kunden zustande. Eine schriftliche Auftragsbestätigung durch GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), ist dazu nicht erforderlich.
Der Vertragsabschluss richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch die Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Dienstleistungen vom Auftraggeber anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer anders lautenden Bedingungen von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen für einzelne Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
1.4 Allfällige Beratung bezieht sich auf das Fachgebiet Grafik-Design, die Haftung für den „Rat des Fachmannes“ nach ABGB ist auf dieses Gebiet beschränkt.

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk.
Die Gesamtleistung von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht der Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht (§ 31 UrhG) sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§ 32 UrhG) eingeräumt.
2.2. Die Arbeiten (Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings, Layouts und Computerdateien) von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), sind als persönliche, geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3. Ohne die Zustimmung von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.4. Die Werke von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck bzw. der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang (in der Regel die einmalige Verwendung in ausschließlich der ursprünglichen Ausführung). Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen und verauslagten Fremdkosten.
2.5. Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino).
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vereinbarten entgeltlichen oder unentgeltlichen Einwilligung von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino).
2.7. Über den Umfang der Nutzung steht GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), ein Auskunftsanspruch zu.
Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nur für den jeweils vorgesehenen Zweck und nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung erfordert die honorarwirksame Zustimmung von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino). Der Auftraggeber haftet gegenüber GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), für jede Art widerrechtlicher Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars, soweit eine solche zumindest fahrlässig durch ihn ermöglicht oder geduldet wurde.
2.8. Die für ein gutes Ergebnis notwendige Mitarbeit des Auftraggebers begründet kein Miturheberrecht.
2.9. GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), ist zur Anbringung seines Namens, Firmenwortlautes oder Logos in zurückhaltender, aber erkennbarer Größe auf jedem Werk berechtigt. Wird ein Weglassen vereinbart, ist dennoch in einem allfällig angebrachten Impressum sein Name unter ,,Grafik-Design“ o.ä. zu nennen, dies gilt auch bei Corporate-Design-Arbeiten mit der Bezeichnung „Corporate Design“ für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung der Arbeit. Enthalten Vorschläge patentfähige Elemente, ist nicht der Auftraggeber, sondern der Urheber: GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), der Anmeldeberechtigte.
2.10. GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), ist jedoch berechtigt, seine Werke zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Bei Ausnahmefällen, wie Illustrationen etc., wird in der Regel nur eine Nutzungsbewilligung eingeräumt, die auch mehrfach vergeben werden kann.
2.11. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde. Bearbeitungen, die zu einer Entstellung oder rufschädigenden Abwandlung führen, sind jedoch auch dann nicht gestattet.
2.12. An den Entwürfen, Ausarbeitungen und Computerdaten erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum. Wünscht der Auftraggeber die Übergabe der Computerdaten, erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung.
2.13 Selbst bei Einräumung aller Rechte an den Kunden (uneingeschränktes Nutzungsrecht und Recht zur Bearbeitung durch Dritte), bleibt GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), Urheber und das Werk sein Eigentum.

3. Vergütung und Leistungserbringung
3.1. Es gilt die zur Lieferzeit jeweils gültige Preisliste von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino). Der Entwurf (Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings, Layouts und Probemuster) und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
3.2. Nutzt der Auftraggeber den Entwurf nicht wie vorgesehen, erhält GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), dennoch die Vergütung für den Entwurf und für die Nutzung, welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
3.3. Eine unentgeltliche Tätigkeit (ausgenommen der Angebotslegung), insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
3.4. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht (siehe auch 2.8.).
3.5. Die Vergütung ist - wenn nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders vereinbart - bei Ablieferung des bestellten Endproduktes fällig. Nimmt der Auftraggeber jedoch für einen evtl. Korrektur-Rücklauf eine Frist von mehr als 30 Tagen in Anspruch, so kann schon vorher nach dem jeweiligen Stand abgerechnet werden. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen in Euro zahlbar.
3.6. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen, so kann GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.
3.7. Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, und sämtliche Nebenleistungen, die nicht dem Aufgabengebiet (Entwurf, Ausarbeitung,
einmalige Korrekturphase nach Rücksprache mit dem Kunden, Reinzeichnung) entsprechen, werden gemäß der geltenden Honorarrichtlinien (Stundensatz) gesondert verrechnet. Dazu zählen beispielsweise Markenregister- oder Bildarchiv-Recherchen, Wiederholung einzelner Arbeitsschritte durch Briefingänderungen, sowie Digitalisierung von Text- oder Bildmaterial. Entstehen durch Zusatzleistungen von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), Entwürfe, die durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind, kann zusätzlich eine Nutzungsvergütung in Rechnung gestellt werden.
3.8. Die Arbeitszeit wird in Stunden erfasst. Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit ist 30 Minuten.
3.9. Vergütungen sind in Euro zu entrichten.
3.10. GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), ist berechtigt, von ihm geschuldete Leistung (auch in Form von Teillieferungen und Teilleistungen) von Dritten erbringen zu lassen, was keine Änderungen der Geschäftsbedingungen zur Folge hat. GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags sachverständige Mitarbeiter oder Kooperationspartner heranzuziehen.
3.11. Mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende, notwendige oder vereinbarte Nebenleistungen dürfen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers in Auftrag gegeben werden.
3.12. Die Koordination sowie die Überwachung der Vervielfältigung (Produktion), Farbabstimmung oder Drucküberwachung erfordert ebenso einen ausdrücklichen Auftrag und erfolgt gegen Entgelt gemäß den Honorar-Richtlinien (Stundensatz und Aufwandersatz).

4. Beigestelltes Material
4.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Unterlagen und Umstände, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden (erstmals vor Arbeitsbeginn im Briefing danach jeweils bei bekannt werden).
4.2. Der Auftraggeber trägt, den durch spätere Briefing-Änderungen, sowie ab der zweiten Korrekturphase, oder durch mehrere Teillieferungen nachgebrachter Informationen (Texte, Logos, Fotos…) entstehenden grafischen und administrativen Mehraufwand von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), der diesen dem Auftraggeber gemäß der geltenden Honorarrichtlinien (Stundensatz) in Rechnung stellt.
4.3. GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), geht davon aus, dass der Kunde für von ihm beigestellte Unterlagen (Fotos, Texte, Modelle, Muster, etc.) die zur Verwendung und Bearbeitung erforderlichen Lizenz-, Nutzungs- und/oder Urheberrechte besitzt. Schadenersatzansprüche Dritter an GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), durch Verletzung von Lizenz-, Nutzungs- und/oder Urheberrechten an vom Kunden beigestelltem Material können daher bei GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), nicht geltend gemacht werden.
4.4. Schadenersatzansprüche des Kunden für von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), verursachte Schäden an beigestelltem Material können nicht geltend gemacht werden, wenn der Kunde GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), Informationen (Bedienungsanleitungen, Warnhinweise, etc.) vorenthalten hat, die zur ordnungsgemäßen Verwendung der beigestellten Sachen erforderlich sind.

5. Rückgabe und Aufbewahrung von Daten
5.1. Der Auftraggeber erhält alle Unterlagen, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Konzeptionsbeschreibungen und Ausarbeitungen zu treuen Handen. Bis zum Erwerb der Nutzungsrechte sowie im Ablehnungsfall (Nutzungsverzicht) ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, davon Ablichtungen herzustellen, sie in Computersystemen abzuspeichern oder Dritten zur Ansicht oder Weiterbearbeitung zugänglich zu machen.
5.2. Entwurfsoriginale und Computerdaten sind GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind, auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers zurückzusenden bzw. zu übergeben.
5.3. GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), verpflichtet sich, Auftragsunterlagen, Entwürfe und Ausarbeitungen für die Dauer eines Jahres ab Fertigstellung aufzubewahren.

6. Vergütung von Präsentationen
6.1. Alle Leistungen erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen und als Willenserklärung, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten Arbeiten in vollem Umfang zu vergeben.
6.2. Die Höhe des Präsentationsentgeltes beträgt ein Drittel des Gesamthonorars. Durch die Abhaltung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt.
6.3. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützt. Bei Nicht-Zustandekommen eines Auftrages (Ablehnungsfall) verpflichtet sich der Auftraggeber zur Verschwiegenheit.

7. Haftung
7.1. GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), verpflichtet sich, den ihm erteilten Auftrag sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen. Er haftet nicht für Fehler, die auf einer leichten Sorgfaltswidrigkeit beruhen.
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, erbrachte Leistungen und Zwischenergebnisse sofort nach Erhalt/Erbringung zu überprüfen. Entscheidungen über vorgelegte Zwischenergebnisse sind prompt zu treffen.
7.3. Etwaige Mängel an Endprodukten sind GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), unverzüglich unter Aufforderung zu dessen Behebung innerhalb angemessener Frist anzuzeigen.
7.4. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Auftraggeber. Ein Nachbesserungsanspruch erlischt nach sechs Monaten.
7.5. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen, übernimmt GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), keine Haftung. Ebenso haftet er nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem Auftraggeber zumindest angeboten wurde.
7.6. Soweit GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.

8. Preise, Lieferung und Leistungszeit
8.1. Vereinbarte und genannte Preise verstehen sich grundsätzlich als zu zahlende Beträge, da GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), gemäß der Kleinunternehmerregelung [§6(1) 27 USTG]) umsatzsteuerbefreite Preise in Preislisten, Angebotslegung und auf Honorarangaben angibt. Das gilt in Folge auch für verrechnete Verpackungs- und Transportspesen, sowie andere Nebenkosten.
8.2. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
8.3. Von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), zugesagte Lieferfristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, außer wenn diese schriftlich mit dem Wort ,,verbindlich“ festgehalten sind.
8.4. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung unter der Voraussetzung, dass alle benötigten Arbeitsunterlagen vollständig und eindeutig zur Verfügung stehen.
8.5. Die Lieferzeit umfasst normalerweise die Zeitspanne vom Bestätigen des Auftrags seitens GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), bis zur Absendung des Entwurfs, eines Andrucks o.ä. Für die Dauer der Prüfung der Korrekturabzüge, Andrucke, Fertigungsmuster etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tag der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme.
8.6. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Verlangt der Auftragnehmer nachträglich Änderungen der Auftragsausführungen, oder entstehen Verzögerungen in der Bereitstellung von Unterlagen oder Entscheidungen, so beginnt eine neue Lieferzeit und es entstehen im gleichen Maß verschobene Leistungs?Übergabetermine.
8.7. Lieferort ist grundsätzlich der Sitz von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino). Bei abweichendem
Lieferort erfolgt die Lieferung in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
8.8. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen entbinden GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Etwaige Schadensersatzansprüche sind soweit ausgeschlossen.
8.9. Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführende Person auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch, wenn eigene Transportmittel verwendet werden. GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu versendende Waren auf Kosten des Auftraggebers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
8.10. Zu Teillieferungen und Teilleistungen ist GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), jederzeit berechtigt.
8.11. Im Falle eines Verzuges von als verbindlich zugesagten Terminen und Fristen hat der Kunde GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), schriftlich mittels eingeschriebener Briefsendung zu informieren und eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Im Falle des fruchtlosen Ablaufs der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

9. Korrekturabzug
9.1. Vor Produktionsbeginn legt GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), dem Auftraggeber einen als fehlerfrei zu unterschreibenden elektronischen oder ausgedruckten Korrekturabzug vor.
9.2. Bestätigt oder unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so betrachtet GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), nach sieben Werktagen ab Datum des Korrekturabzugs die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als für die Produktion fehlerfrei freigegeben (soweit schriftlich nicht anders vereinbart).

10. Honorar und Zahlung
10.1. Das Gesamthonorar umfasst die Honorarteile Gestaltung, Nutzung, Ausführung sowie Nebenleistungen und Nebenkosten.
10.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen mit Honoraransprüchen gegenzurechnen oder Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten.
10.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung binnen 14 Tage ohne jeden Abzug zu leisten.
10.4. Bei Zahlungsverzug ist GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz (Basiszinssatz) der Österreichischen Nationalbank zu verlangen.
10.5. GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), ist berechtigt, im Falle eines Abschlages erstellter Designs, Grafiken, Logos und ähnlichen Produkten, zur Vergütung des durch die Erstellung entstandenen Aufwandes eine Abschlagsgebühr in der Höhe eines Drittels des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes zu verrechnen.

11. Auftragsdauer & -Erfüllung, Rücktritt, Storno, Kündigung
11.1. Aufträge zur Schaffung einzelner Werke sind bei Übergabe erfüllt.
11.2. Storniert der Auftraggeber während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase durch Gründe, die nicht von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorars zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes.
11.3. Unabhängig davon ist GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt, alle Rechte bleiben bei GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino).
11.4. GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungspflicht grob verletzt oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug ist, weiters bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Auftraggebers. Auch in diesen beiden Fällen gebührt GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), die Vergütung des Gestaltungshonorars für alle begonnenen Arbeiten sowie des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes.

12. Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten, auch Nachdrucken, sind GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), unaufgefordert fünf einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) zu überlassen, welche dieser zum Zwecke des Nachweises erbrachter Leistungen verwenden und veröffentlichen darf.

13. Datenschutz
Der Kunde ermächtigt GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

14. Rechtliches
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Geschäftssitz von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino). Die Rechtsbeziehung unterliegt hinsichtlich des Auftrages und den sich daraus ergebenden Ansprüchen dem österreichischen Recht.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

 

Anhang:

15. Produktionsüberwachung
15.1. Die Produktion wird von GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
15.2. Übernimmt GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), von der Haftung frei.
15.3. GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), kann Personen oder Drittfirmen (z.B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckereien, Belichtungsstudios), die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden, ablehnen, wenn für GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino), deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind.


Stand: 2010, GRAFIKANT, Martin Bogner (Tino)